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AIDA Schiffe auf dem Meer

An- und Abreisebestimmungen

Allgemeine Einreisebestimmungen

Für alle Reisen, bei denen nicht ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, benötigt jeder Reisende einen nach Reiseende noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Werden ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen, so ist für deutsche Staatsbürger auch ein Personalausweis, der noch 1 Monat über das jeweilige Reiseende hinaus gültig sein muss, ausreichend.

Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (auch unter 10 Jahren) benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. In einigen Ländern wird jedoch auch für Kinder ein normaler Reisepass als Einreisedokument gefordert. Daneben wird in vielen Ländern auch ein noch gültiger Kinderausweis mit Lichtbild und dem Vermerk „Nationalität deutsch“ als ausreichend anerkannt. Die Eintragung eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist seit dem 26. Juni 2012 nicht mehr gültig.

Aufgrund der oft nicht einheitlichen Praxis bei der Einreise und der zum Teil auch kurzfristigen Änderungen empfehlen wir dringend, sich noch einmal rechtzeitig vor Reisebeginn über die dann aktuellen Einreisebestimmungen, insbesondere auch die für Kinder, zu informieren. Nutzen Sie dazu die Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Bitte beachten Sie außerdem die nachfolgend aufgeführten Einreise-Hinweise für einzelne Zielgebiete.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Hinweise zu den Einreisebestimmungen für Gäste mit deutscher Staatsbürgerschaft gelten. Deutsche Staatsangehörige, bei denen besondere Verhältnisse gegeben sind (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft, Erstwohnsitz im Ausland) sowie Angehörige anderer Nationen erkundigen sich bitte rechtzeitig über die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei dem für sie jeweils zuständigen Konsulat.
Eine unberechtigte Einreise kann zu erheblichen Kosten für den jeweiligen Passagier führen.

Besonderer Hinweis für Minderjährige:
Wir weisen darauf hin, dass es in vielen Ländern, insbesondere in Mittel- und Südamerika, aber auch in Europa, zu Einschränkungen für Minderjährige kommen kann, die allein reisen oder lediglich in Begleitung einer sorgeberechtigten Person. Deshalb sollten Minderjährige, die ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil reisen, unbedingt eine schriftliche Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit sich führen. Diese sollte mindestens auch in englischer Sprache verfasst und vom entsprechenden Konsulat amtlich beglaubigt sein. Gegebenenfalls muss die Einverständniserklärung in einer weiteren Sprache, z. B. der jeweiligen Landessprache, verfasst und beglaubigt sein. Informieren Sie sich hierzu bitte rechtzeitig auf www.auswaertiges-amt.de

Gesundheitshinweise

Bitte beachten Sie, dass die Sonnenstrahlung an Deck eines Schiffes intensiver ist. Wir empfehlen daher eine Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung zu tragen sowie Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor zu verwenden.

Beim Auftreten von Krankheitssymptomen, insbesondere von Magen-Darm-Erkrankungen oder Fieber, empfehlen wir eine umgehende Vorstellung im Bordhospital. Bitte trinken Sie in den Zielgebieten kein Leitungswasser und treffen Sie sorgfältige Hygienevorkehrungen für die Nahrungsmittelaufnahme beim Landgang. Nahrungsmittel von Straßenständen oder günstigen Straßenrestaurants sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da i. d. R. nicht die erforderlichen Hygienemaßnahmen in der Nahrungszubereitung eingehalten werden können. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt in vielen Regionen einen Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A und Typhus sowie ggf. FSME. In einigen Gebieten wird eine Gelbfieber- und Tollwutimpfung empfohlen bzw. gefordert und auf das Risiko einer Infektion mit Malaria oder Dengue-Fieber hingewiesen. Beachten Sie dazu bitte die unten stehenden Hinweise.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig (ggf. bei Ihrem Hausarzt) über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen. Ein ärztlicher Rat zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken sollte ggf. eingeholt werden. Aktuelle und ausführliche Informationen zum Impfschutz finden Sie u. a. auf den Internetseiten des Centrums für Reisemedizin (www.crm.de) oder den entsprechenden Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Wir empfehlen zusätzlich unbedingt den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung und das Beisichführen Ihres Impfausweises.

Wir empfehlen rechtzeitig vor Reiseantritt ein Beratungsgespräch bei Ihrem Hausarzt.

Länderwährungen

Informationen zu den jeweiligen Währungen und tagesaktuellen Umrechnungskursen erfahren Sie bei Ihrer Bank. Es empfiehlt sich, bereits vor der Reise Geld für den Bedarf während der Landausflüge zu tauschen. Wir empfehlen generell die Mitnahme einer Kreditkarte.

Zollbestimmungen

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw., können i. d. R. zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen und explosiven/feuergefährlichen Gegenständen ist verboten.

Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus Materialien geschützter Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen Reiseländern werden geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten. Vorsicht ist auch beim Sammeln am Strand geboten: Bedrohte Arten könnten darunter sein. Teilweise sind auch Antiquitäten von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel bei und informieren Sie sich rechtzeitig. Bei einem Verstoß gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein- oder Ausfuhrbestimmungen drohen schwere Sanktionen, wie z. B. Zollbeschlagnahmung, polizeiliche Anzeige oder hohe Geldstrafen.

Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein- und Ausfuhrbestimmungen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie zutreffenden Devisen-, Zoll- bzw. Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) und der Deutschen Zollbehörden (www.zoll.de).

Arznei- und Betäubungsmittel

Der Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt in der Regel strengen Vorschriften oder ist zum Teil auch gänzlich untersagt. Unter Umständen ist bei der Mitnahme von Arznei- oder Betäubungsmitteln, auch für den eigenen Bedarf oder von lediglich geringen Mengen solcher Mittel, ein Nachweis über die konkreten Inhalts- bzw. Wirkstoffe erforderlich. Auch schriftliche Erklärungen des Hausarztes, die in manchen Fällen von einer Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden müssen, werden von einigen Ländern gefordert. Sollten Sie auf Ihrer Reise Arznei oder Betäubungsmittel mit sich führen wollen oder müssen, informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig darüber, ob Sie diese Medikamente mitnehmen dürfen oder ob Einfuhrbeschränkungen bestehen, und welche besonderen Voraussetzungen oder Dokumente für die Einfuhr der Medikamente in die verschiedenen Reiseländer gegebenenfalls zu beachten sind. Informationen hierzu erhalten Sie bei den diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Zielländer.


Für die Einreise nach Deutschland gelten folgende Besonderheiten:

Einreise aus Nicht-EU-Staaten
Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eigenen Ge- oder Verbrauch 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 l Spirituosen oder 2 l Wein sowie eine geringe Menge Parfüm zollfrei mitführen. Bei anderen Waren (z. B. Kleidung) gilt in der Regel eine Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 420 Euro.

Einreise aus EU-Staaten
Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf.
• Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak
• Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen, 10 l alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops), 20 l sogenannte Zwischenerzeugnisse (z. B. Campari, Portwein, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein), 110 l Bier
• Kaffee: 10 kg

Weitere tagesaktuelle Informationen

Einreisebestimmungen USA

Checkliste für Ihre Nordamerika-Reise:
• Gültiger bordeauxroter, maschinenlesbarer Reisepass (auch für Kinder)
• Frühzeitige Online-Registrierung bei ESTA
• Ausgefülltes Online-Schiffsmanifest
• Zweites Ausweisdokument bzw. Kopie des Reisepasses für Landgänge

1. Informationen zu Reisepass und Visum
Für die visumfreie Einreise in die USA benötigt jeder Reisende mit deutscher Staatsbürgerschaft einen eigenen bordeauxroten, maschinenlesbaren Reisepass. Er muss noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig sein. Ausreichend sind sowohl die vor dem 01.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren Reisepässe als auch die seit dem 01.11.2005 ausgestellten Reisepässe – so genannte e-Pässe – die einen Chip enthalten. Dies gilt auch für Babys und Kinder!

In allen anderen Fällen wird zusätzlich zum Ausweisdokument für die Einreise ein Visum benötigt. Das betrifft Sie zum Beispiel, wenn Sie einen vorläufigen Reisepass (grün, höchstens ein Jahr gültig) haben.

Auch Kinderreisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verändert wurden (z. B. durch nachträgliches Einfügen eines Lichtbildes), sind nur in Verbindung mit einem Visum für die USA gültig. Ein Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist nicht gültig!

Für die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente, insbesondere für die Beschaffung eines Visums, sind Sie selbst verantworlicth. Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihr zuständiges Konsulat.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen dringend, auf Ihrer Reise, insbesondere für Landgänge in den USA und Kanada, einen zweiten Lichtbildausweis bzw. eine Kopie des Reisepasses mitzuführen, da die Reisepässe während Ihrer Reise an Bord verbleiben müssen.

Sollten Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder sollten Besonderheiten in Ihrer jeweiligen Staatsbürgerschaft bestehen (z.B. bei doppelter Staatsbürgerschaft), setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem für Sie zuständigen US-Konsulat in Verbindung, um die zu erfüllenden Voraussetzungen für eine Einreise in die USA zu klären.

2. ESTA-Online-Registrierung ist Pflicht
Seit 2009 muss sich jeder USA-Reisende (auch Kinder) vor Reiseantritt zwingend im Internet auf https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“ = ESTA) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Das Einreisegenehmigungssystem ESTA gilt für alle Bürger, die nicht der Visumpflicht unterliegen, also auch für Deutsche, Schweizer und Österreicher. Als Staatsbürger eines anderen Staates informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob die Online-Registrierung für Sie verbindlich ist.

Jeder Reisende ist selbst für seine Registrierung auf der ESTA-Seite im Internet verantwortlich. Sollten Sie nicht über einen Internetzugang verfügen, hilft Ihnen auch gern Ihr Reisebüro. Ohne ESTA-Genehmigung können der Zutritt zum Flugzeug und zum Schiff sowie die Einreise in die USA verwehrt werden. Im Falle einer Ablehnung Ihrer ESTA-Genehmigung wenden Sie sich bitte zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung. Da die Genehmigung Ihrer Einreise durch die US-Behörden bis zu 72 Stunden dauern kann, empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich zu registrieren, spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt. Per E-Mail werden Sie über die Erteilung bzw. Ablehnung der Einreisegenehmigung informiert. Bitte führen Sie die ausgedruckte ESTA-Genehmigung während der Reise mit sich.

Die ESTA-Beantragung ist seit 2010 gebührenpflichtig. Es werden aktuell 14 US Dollar erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte im Internet und ist ggf. auch über Dritte möglich.

3. Secure Flight-Erweiterte Datenerfassung für USA-Flüge
Fluggesellschaften sind verpflichtet, spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Abflug bestimmte Passagierdaten an die US-Behörden zu übermitteln. Dies gilt für Flüge innerhalb der USA, für Flüge ab/bis USA und weltweite Flüge mit US-Fluggesellschaften. So sieht es ein neues Gesetz der Transportation Security Administration (TSA) vor. Folgende Daten müssen übermittelt werden:

•    Vollständiger Name wie im Pass (inklusive aller Vorname)
•    Geburtsdatum
•    Geschlecht

AIDA Cruises kommt dieser Pflicht nach, indem wir die erforderlichen Daten im Rahmen des Schiffsmanifests abfragen und der jeweiligen Fluggesellschaft zur Verfügung stellen. Fehlen diese Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und die Ausstellung von Bordkarten untersagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) auf www.tsa.gov/secureflight

 

4. die ESTA-Registrierung, dann das Schiffsmanifest auf MyAIDA
Das Schiffsmanifest beinhaltet Ihre Passdaten und ist Voraussetzung für die Einreise. Bitte füllen Sie dies online auf www.aida.de/myaida aus. Zuvor müssen Sie sich bei ESTA registrieren (siehe Punkt 2). Dabei erhalten Sie eine persönliche Nummer, die sogenannte „application number“, die im Manifest abgefragt wird und eingetragen werden muss. Zusätzlich bestätigen Sie Ihre ESTA-Registrierung mit einem Häkchen im Manifestformular.

Wir weisen Sie darauf hin, dass nicht rechtzeitig erfolgte, unvollständige oder falsche Angaben dazu führen können, dass Ihnen der Check-in bzw. der Zutritt zum Flugzeug bzw. zum Schiff oder die Einreise in die USA verweigert wird.

5. Sonstige wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Ihre Reise mit AIDA nur in den offiziellen Wechselhäfen und an den angegebenen Wechseltagen beginnen und enden darf. Ein späterer Check-in oder ein früherer Check-out ist laut gesetzlichen Vorgaben in den USA untersagt und wird mit finanziellen Strafen rechtlich verfolgt.

Einreisebestimmungen Kanada

Bei Reisen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil bzw. einem Vormund oder einer dritten Person nach Kanada reisen, muss eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Elternteile bzw. des Vormunds mitgeführt werden. Genauere Informationen sowie einen Vordruck für diese Einverständniserklärung finden Sie auf folgender Internetseite: http://www.voyage.gc.ca/preparation_information/consent-letter_lettre-consentement-eng

AIDA Service

Gern möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihre An- und Abreise zu Ihrer Kreuzfahrt über AIDA Cruises zu buchen. Wählen Sie den Anreisemöglichkeiten entsprechend Ihren Abflughafen oder Ihren Abfahrtsbahnhof und die Klasse, in der Sie reisen möchten.

Unsere An- & Abreisepakete enthalten:

  • den Hin- und Rückflug mit renommierten Fluggesellschaften
  • das AIDA Rail&Fly Ticket  (Bei Reisen aus dem AIDA Katalog 2014/2015 ist das AIDA Rail&Fly Ticket nur bei Buchung des AIDA PREMIUM Tarifs inklusive.)
  • Garantierte Beförderung zum gebuchten AIDA Clubschiff bei eventueller Flugverspätung
  • Familienfreundliche Kinderpreise bis 15 Jahre
  • Kleinkinder (0 bis 2 Jahre) fliegen kostenlos. Bitte beachten Sie, dass kein Sitzplatzanspruch besteht.
  • Transfer im Zielgebiet (Flughafen – Schiff – Flughafen)
  • anfallende Steuern und Gebühren (Änderungen vorbehalten)
  • Kostenbeitrag zur Luftverkehrsteuer

AIDA Check-in und Check-out

Check-in

Der Check-in zum Schiff variiert je nach Zielgebiet, ist i.d.R. jedoch ab 14:00 Uhr (in Hamburg, Kiel und Warnemünde ab 12:00 Uhr) möglich. Die genauen Check-in Zeiten werden Ihnen in Ihren Reiseunterlagen ca. einen Monat vor Abreise übermittelt. Wenn Sie Ihre Reise mit AIDA An- und Abreisepaket gebucht haben, werden Sie mit Ihrem Gepäck zum Schiff gebracht, der Check-in erfolgt unmittelbar. Bis zur Kabinenfreigabe (ca. 14 Uhr) können Sie bereits alle öffentliche Bereiche an Bord nutzen.

Check-out

Checken Sie bitte bis 09:00 Uhr aus Ihrer Kabine aus. Offizielles Reiseende ist am Abreisetag um 11:00 Uhr. Soweit es die lokalen Gegebenheiten zulassen, können unsere Pauschalgäste am Abreisetag die Annehmlichkeiten an Bord bis zu ihrem Transfer genießen. Bei Gästen, die Ihre An- und Abreise individuell geplant haben, überprüfen wir an Bord gern, ob ein längerer Aufenthalt am Abreisetag möglich ist. Ein verlängerter Aufenthalt ist bei entsprechender Verfügbarkeit und gegen Entgelt möglich.

Je nach örtlichen Gegebenheiten verkehrt ggf. ein Shuttlebus vom Schiff zum Check-out-Terminal. Die Fahrzeit kann bis zu 30 Minuten betragen.

Wichtiger Hinweis zu Ihrem Gepäck

Bitte beachten Sie, dass Sie im Shuttlebus nur Handgepäck mitführen dürfen! Die Mitnahme von Reisegepäck ist durch die Behörden untersagt. Bitte lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt. Es ist nicht gestattet, Alkohol, Lebensmittel sowie Drogen, Waffen und Munition aller Art an Bord zu bringen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass kein Personal zum Transport Ihres Gepäcks vom Kofferband bis zum Gepäcktransporter am Flughafen bereit steht und Sie selbst dafür zuständig sind. Bitte lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und kontrollieren Sie regelmäßig den Inhalt. Wir empfehlen Ihnen, kein Gepäck oder andere Gegenstände für Fremde oder auch flüchtige Bekannte mit zu nehmen. So beugen Sie der Gefahr vor, dass Drogen in Ihr Gepäck gelangen. Drogenbesitz wird intensiv bestraft.

Einzelstrecken-Flüge

Bei Buchung von Einzelstrecken-Flügen (limitiertes Kontingent) wird eine Berechnung von 60 % des Flugpreises zu Grunde gelegt. Dies gilt für ausgewählte Flüge und Termine im Mittelmeer sowie auf den Kanaren.

Flugpreise/Flugverfügbarkeiten

Flugpreise sind bei Buchung festgeschrieben. Eine nachträgliche Flugpreisreduzierung ist nicht möglich. Die ausgeschriebenen Flüge und Flugpreise gelten grundsätzlich nur in Verbindung mit der Buchung einer AIDA Kreuzfahrt und vorbehaltlich etwaiger Änderungen bzw. deren Verfügbarkeit. Sollten die von AIDA Cruises angebotenen Flugkontingente ausgebucht sein, werden wir für Sie gern gegen Aufpreis eine höher tarifierte Buchungsklasse anfragen. Gegebenenfalls kann ein Kerosinzuschlag für die Flüge erhoben werden.

Wenn Ihr Flug kein Nonstop-Flug ist, heißt das: Ihre Flugreise ist eine Umsteigeverbindung oder wird durch eine oder mehrere Zwischenlandungen unterbrochen. Bestimmte Fernreiseziele können nur mit sogenannten Umsteigeverbindungen angeboten werden. Neben den innerdeutschen Anschluss-/Zubringerflügen bestehen zudem einige ausländische Umsteigeverbindungen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund internationaler Richtlinien im Flugverkehr sogenannte Mindest-Übergangszeiten (Minimum Connecting Times) erforderlich sind – dadurch kann nicht immer die kürzeste Übergangszeit gewährleistet werden. An Feiertagen werden Anschluss- und Zubringerflüge nur eingeschränkt durchgeführt. Trotz sorgfältiger Planung können ausgewählte Flughäfen an bestimmten Terminen nicht verfügbar sein.

Bei Hin- und Rückflug ist jeder Gast verpflichtet, sich spätestens 120 Minuten vor der aktuellen Abflugzeit am Abfertigungsschalter der Fluggesellschaft einzufinden. Ihr Rückflug wird bei Pauschalbuchung über AIDA Cruises automatisch durch den Reise Service Manager an Bord bestätigt.

Flugverspätungen

Flugverspätungen lassen sich nicht immer verhindern. Die Ursachen können ganz unterschiedlich sein: Überraschend notwendige Wartungsarbeiten oder ungünstige Wetterverhältnisse können den Abflug verzögern. Manchmal ist auch ein hohes Flugaufkommen dafür verantwortlich. Bei uns gilt: Sicherheit vor Pünktlichkeit.

Flugzeiten/Fluggesellschaften

Genaue Angaben zu Ihren Flugdaten, wie z. B.  Flugzeiten, Fluggesellschaften oder Gepäckangaben, stehen Ihnen in unserem Online-Reiseplaner MyAIDA unter "Reiseinformationen" zur Verfügung, sobald uns diese bekannt sind (i.d.R. ab sechs Monate vor Abreise). Bitte informieren Sie sich hier auch regelmäßig über mögliche Änderungen und prüfen Ihre Zeiten nochmals in den Reiseunterlagen, welche Ihnen ca. einem Monat vor Abreise zugestellt werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich leider nicht alle Hinflüge in die Morgenstunden und nicht alle Rückflüge in die Abendstunden legen lassen. Der An- und Abreisetag dient in erster Linie zur Erbringung der Beförderungsleistung und wird als Reisetag gewertet. Änderungen des Flugplans, wie z. B. der geplanten Flugstrecke und Flugzeiten sowie des Fluggeräts, auch nach Ticketausstellung, sind vorbehalten.

Selbstverständlich informieren wir Sie nach Ticketausstellung über jede Flugplanänderung. Ihr Rückflug wird bei Pauschalbuchung über AIDA Cruises automatisch durch den Reise Service Manager an Bord bestätigt. Sollten Sie einen privaten Aufenthalt vor Ihrem Rückflug haben, rufen Sie bitte die in Ihren Reiseunterlagen ausgeschriebene Telefonnummer frühestens 24 Stunden (10:00 – 17:00 Uhr) vor Ihrem Rückflug an.

Ihren individuell gebuchten Flug können Sie sich auf Anfrage und je nach zeitlicher Verfügbarkeit auch über unseren Reise Service Manager gegen ein Serviceentgelt bestätigen lassen.

Hinweise zu höherwertigen Flugklassen

Für einige Reiseziele besteht die Möglichkeit, höherwertige Buchungsklassen zu reservieren. Sie können jederzeit eine verbindliche Anfrage an unser AIDA Kundencenter richten. Dort nimmt man Ihren Reservierungswunsch für die gewünschte höherwertige Buchungsklasse gern entgegen und nennt Ihnen einen Richtpreis.

Ab 6 Monaten vor Abflug erhalten Sie von uns eine neue Reisebestätigung mit der geänderten Buchungsklasse und dem neuen Flugpreis. Sollte dieser über dem von uns genannten Richtpreis liegen oder sollten keine ausreichenden Kapazitäten für höherwertige Buchungsklassen bestehen, wird unser AIDA Kundencenter Sie rechtzeitig informieren. Bitte beachten Sie: Die Sitzplätze in den höherwertigen  Buchungsklassen sind limitiert.

Hinweise zu Linienflügen

Namensänderungen sind ab 5 Wochen und bis 4 Tage vor Abreise nur auf Anfrage im AIDA Kundencenter möglich. Eventuell anfallende Umbuchungsgebühren (bis zu 350 Euro p. P.) werden der Buchung belastet.

Vielfliegerprogramme diverser Fluggesellschaften können aufgrund der Sonderbedingungen unserer Flugtarife nicht akzeptiert werden. Daher sind auch keine Upgrades in höhere Buchungsklassen möglich.

Flugtickets und Check-in

Die Flugtickets werden grundsätzlich als elektronische Tickets (ETIX oder NOTIX) bei den Fluggesellschaften hinterlegt. Ihre gültige Bordkarte erhalten Sie gegen Vorlage des Reisepasses oder Personalausweises am Flughafen-Check-in.

Unser Tipp für das bequeme Einchecken: Nutzen Sie die Check-in-Automaten (außer für Flüge der Condor) an den Flughäfen. Die Bedienung ist ganz einfach und Sie vermeiden Wartezeiten. Hilfreiche Hinweise zum Umgang mit den Check-in-Automaten erhalten Sie auf den Internetseiten der Fluggesellschaften. Bei Abflügen in den frühen Morgenstunden bieten zahlreiche Fluggesellschaften die Möglichkeit an, das Gepäck bereits am Abend vor dem Abflug aufzugeben.

Gepäckbestimmungen

Eine einheitliche Regelung für Freigepäck gibt es aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben durch die Fluggesellschaften leider nicht. Wie viel Gepäck Sie ohne Aufpreis mitnehmen können, erfahren Sie in unserem Online-Reiseplaner MyAIDA unter "Reiseinformationen" oder in Ihren Reiseunterlagen.

Als allgemeiner Richtwert gilt ein Gepäckstück à 20 kg pro Person in der Economy Class. Pro Person kann ein Handgepäckstück von ca. 6 kg (Maße sind abhängig von der Fluggesellschaft) kostenfrei mitgenommen werden. Bitte beachten Sie die EU-Richtlinien „Gefahrgutmitnahme“.

Unter bestimmten Voraussetzungen gestatten die Flugtarife und die Regelungen der Fluggesellschaften eine kostenfreie Beförderung von Sportgepäck zusätzlich zum normalen Freigepäck. Tauchlampen unterliegen bei allen Fluggesellschaften einer Anmeldepflicht. Tauchgepäck und die Beförderung von Fahrrädern ist kosten- und anmeldepflichtig. Übergepäck wird gegen einen tariflichen Zuschlag befördert. Details erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Fluggesellschaft.

Sonderessen

Wir möchten Sie bitten, Sonderessen wie z. B. vegetarische -, lactosefreie-, glutenfreie-, kindgerechte (Kinderteller) -, koschere- oder auch muslimische Kost bei der Fluggesellschaften direkt anzufragen bzw. anzumelden. In der Regel erfragt die Airline bei Anmeldung von "Sonderessen" die Kreditkarte, die Kosten tragen Sie selbst. Das Essen wird Ihnen dann sofort bestätigt oder ggf. abgelehnt. Detaillierte Preise können Sie ebenfalls bei der Fluggesellschaft erfragen.
Wir möchten Sie ferner bitten, darüber hinausgehende Anfragen ebenfalls direkt an die Fluggesellschaft zu richten. Bitte informieren Sie sich im Internet (Homepage der entsprechenden Airline) über die jeweiligen Kontaktdaten.

Leerwoche

Unsere AIDA An- und Abreisepakete sind speziell auf die Dauer der AIDA Reise zugeschnitten. Wenn Sie Ihren Urlaub um eine Leerwoche vor oder nach der Kreuzfahrt verlängern möchten, prüfen wir für Sie gern mögliche Flugkapazitäten. Dieser Service für unsere AIDA PREMIUM Gäste kostet 70 Euro p. P. und Woche (max. 3 Leerwochen möglich, limitiertes Kontingent) und wird für ausgewählte Ziele im Mittelmeer und auf den Kanaren angeboten. Bei Fernstrecken-Zielen sind generell keine Leerwochen möglich, dafür bitten wir um Verständnis.

Parken, Sleep&Fly

Vor Ihrem Abflug oder nach Ihrem Rückflug können Sie preiswert in ausgewählten Hotels übernachten. Ihr Auto stellen Sie während des Urlaubs auf einem überwachten Parkplatz ab. Buchung und Zimmerreservierung erfolgen direkt beim Anbieter.

Sitzplatzreservierung

Gern reservieren wir für Sie Sitzplätze im Flugzeug. Die Gebühren betragen zwischen 10 Euro und 15 Euro pro Person und pro Strecke. Für AIDA PREMIUM Reisen aus dem Katalog 2014/2015 ist dieser Service kostenlos. Die Reservierung kann erst ab sechs Monaten vor Reisebeginn über das AIDA Kundencenter vorgenommen werden. Die Sitzplatzreservierung ist bei folgenden Fluggesellschaften möglich: Air Berlin, Air France, Austrian Airlines, British Airways, Condor, Emirates, Etihad Airlines, Gulf Air, KLM, Lufthansa, Niki, Qantas, Qatar Airways, Singapore Airlines, Swiss International Air Lines, TAM Airline, TAP Portugal, Thai Airways und TUIfly.

Reservierungen in der Business Class, Comfort Class und Premium Economy Class sind kostenfrei. Eine Freigabe der Sitzplatzreservierung kann aus systemtechnischen Gründen frühestens 6 Monate vor Abflug erfolgen, vorbehaltlich Verfügbarkeit. Für innerdeutsche Anschlussflüge ist keine Sitzplatzreservierung möglich. Seitens der Fluggesellschaften ist die Vergabe von Sitzplätzen limitiert.

Änderungen hinsichtlich Ihres vorab reservierten Sitzplatzes sind seitens der Fluggesellschaft bis kurz vor Abflug möglich. Wir weisen darauf hin, dass alle Flüge Nichtraucherflüge sind!

 

Reiseziel ab/bisPreis pro Person und EinzelstreckePreis für XL/XS Seat pro Person und Einzelstrecke
Nordeuropa ab/bis Hamburg10 Euro30 Euro
Nordeuropa ab/bis Kiel10 Euro30 Euro
Ostsee ab/bis Warnemünde10 Euro30 Euro
Adria ab/bis Venedig10 Euro30 Euro
Mittelmeer ab/bis Mallorca10 Euro30 Euro
Schwarzes Meer ab/bis Antalya10 Euro30 Euro
Kanaren ab/bis Gran Canaria10 Euro30 Euro
Nordamerika ab/bis New York15 Euro70 Euro
Nordamerika ab/bis Montreal15 Euro70 Euro
Nordamerika ab/bis Miami15 Euro70 Euro
Rotes Meer ab/bis Sharm el Sheikh15 Euro70 Euro
Orient ab/bis Dubai15 Euro70 Euro
Südostasien ab/bis Bangkok15 Euro70 Euro
Südostasien ab/bis Singapur15 Euro70 Euro
Karibik ab/bis Dominikanische Republik La Romana15 Euro70 Euro
Karibik ab/bis Santo Domingo15 Euro70 Euro
Karibik ab/bis Barbados15 Euro70 Euro
Karibik ab/bis Jamaika/ Montego Bay15 Euro70 Euro
Südamerika ab/bis Santos15 Euro70 Euro
Südamerika ab/bis Buenos Aires15 Euro70 Euro

AIDA Rail&Fly

Alle AIDA Reisen (ab Katalog 2014/2015 alle AIDA PREMIUM Reisen) mit internationalem An- und Abreisepaket beinhalten ein AIDA Rail&Fly Ticket, mit dem Sie deutschlandweit von jedem Bahnhof Ihren Flughafen erreichen (gilt nur für Bahnfahrten 2. Klasse und nicht für AIDA Reisen ab/bis Deutschland). Für AIDA VARIO und JUST AIDA Reisen aus dem Katalog 2014/2015 kann das Ticket gegen Aufpreis mitgebucht werden (gilt bei allen drei Tarifen nicht für AIDA Reisen ab/bis Deutschland).


AIDA Katalog 2013/2014

2. Klassedeutschlandweit
Einfache Fahrt
Hin- und Rückfahrt
inklusive
inklusive
2. Klassedeutschlandweit

Einfache Fahrt

Hin- und Rückfahrt

35 Euro
70 Euro

 

AIDA Katalog 2014/2015

2. Klasse deutschlandweitAIDA PREMIUMAIDA VARIOJUST AIDA
Einfache Fahrt
Hin- und Rückfahrt
inklusive
inklusive
35 Euro
70 Euro
35 Euro
70 Euro
1. KlasseAIDA PREMIUMAIDA VARIOJUST AIDA
Einfache Fahrt
Hin- und Rückfahrt
30 Euro
60 Euro

65 Euro

130 Euro

65 Euro

130 Euro

 

 

AGB der Deutschen Bahn

In Kooperation mit der Deutschen Bahn AG bieten wir Ihnen einen umfassenden Anreiseservice:

  • In Begleitung der Eltern/Großeltern fahren Kinder (0 – 14 Jahre) auf DBStrecken in der 1. und 2. Klasse kostenlos mit.
  • Bitte beachten Sie die Vorausbuchungsfrist von mindestens 10 Werktagen vor Reisebeginn.
  • Sitzplatzreservierungen tätigen Sie bitte direkt bei Ihrem örtlichen DB-Reisecenter oder online auf www.bahn.de
  • Die BahnCard findet keine Anwendung auf das AIDA Rail&Fly Angebot.
  • Es stehen Ihnen Züge der Deutschen Bahn AG und zusätzlich alle angeschlossenen öffentlichen Verkehrsmittel für die Fahrt zum/vom Flughafen zur Verfügung.
  • Der DB-Fahrschein berechtigt zur Fahrt in allen Zügen und auf allen Strecken der Deutschen Bahn AG in der auf dem Ticket angegebenen Wagenklasse, inklusive ICE-, IC- und EC-Berechtigung. Für die Benutzung der ICE-Sprinter ist gegen Aufpreis eine Sitzplatzreservierung erforderlich.
  • Fahrplanauskünfte erhalten Sie über die Service-Nr. der Bahn, (01805) 99 66 33 (14 ct/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 ct/Min.aus dem Mobilfunknetz), sowie im Internet auf www.bahn.de
  • Die Tickets sind nicht gültig in DB-Autozügen, in Privatbahnen (nicht bundeseigenen Eisenbahnen), Thalys- und Sonderzügen. In City-Night-Line-Zügen können bei Verfügbarkeit gegen Aufpreis Sitz-, Liege- und Schlafwagenplätze reserviert werden. Wir empfehlen Ihnen die Reservierung eines Sitzplatzes für die Hin- und Rückfahrt.
  • Da man bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen nie ganz ausschließen kann, sollten Sie Ihre Verbindungen so wählen, dass der Flughafen spätestens zwei Stunden vor Abflug erreicht wird.
  • Auf dem direkten Weg zum Schiff können Sie auch einen Zwischenstopp einlegen. Die Fahrt muß jedoch am Folgetag beendet sein.

Wir empfehlen dringend, bei der Gestaltung Ihrer Anreise per Bahn ausreichend Zeit einzuplanen. Insbesondere in Zeiten mit besonderen Witterungs- und Verkehrsverhältnissen sind große Verspätungen bei der Bahnanreise oftmals keine Seltenheit. Da AIDA Cruises keine Haftung für Verspätungen bei der Bahnanreise übernimmt, bitten wir bei der Organisation Ihrer Anreise daher, auf großzügige und ausreichende zeitliche Reserven zu achten.