Checkliste für Ihre Nordamerika-Reise:
• Gültiger bordeauxroter, maschinenlesbarer Reisepass (auch für Kinder)
• Frühzeitige Online-Registrierung bei ESTA
• Ausgefülltes Online-Schiffsmanifest
• Zweites Ausweisdokument bzw. Kopie des Reisepasses für Landgänge
1. Informationen zu Reisepass und Visum
Für die visumfreie Einreise in die USA benötigt jeder Reisende mit deutscher Staatsbürgerschaft einen eigenen bordeauxroten, maschinenlesbaren Reisepass. Er muss noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig sein. Ausreichend sind sowohl die vor dem 01.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren Reisepässe als auch die seit dem 01.11.2005 ausgestellten Reisepässe – so genannte e-Pässe – die einen Chip enthalten. Dies gilt auch für Babys und Kinder!
In allen anderen Fällen wird zusätzlich zum Ausweisdokument für die Einreise ein Visum benötigt. Das betrifft Sie zum Beispiel, wenn Sie einen vorläufigen Reisepass (grün, höchstens ein Jahr gültig) haben.
Auch Kinderreisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verändert wurden (z. B. durch nachträgliches Einfügen eines Lichtbildes), sind nur in Verbindung mit einem Visum für die USA gültig. Ein Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist nicht gültig!
Für die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente, insbesondere für die Beschaffung eines Visums, sind Sie selbst verantworlicth. Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihr zuständiges Konsulat.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen dringend, auf Ihrer Reise, insbesondere für Landgänge in den USA und Kanada, einen zweiten Lichtbildausweis bzw. eine Kopie des Reisepasses mitzuführen, da die Reisepässe während Ihrer Reise an Bord verbleiben müssen.
Sollten Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder sollten Besonderheiten in Ihrer jeweiligen Staatsbürgerschaft bestehen (z.B. bei doppelter Staatsbürgerschaft), setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem für Sie zuständigen US-Konsulat in Verbindung, um die zu erfüllenden Voraussetzungen für eine Einreise in die USA zu klären.
2. ESTA-Online-Registrierung ist Pflicht
Seit 2009 muss sich jeder USA-Reisende (auch Kinder) vor Reiseantritt zwingend im Internet auf https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“ = ESTA) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Das Einreisegenehmigungssystem ESTA gilt für alle Bürger, die nicht der Visumpflicht unterliegen, also auch für Deutsche, Schweizer und Österreicher. Als Staatsbürger eines anderen Staates informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob die Online-Registrierung für Sie verbindlich ist.
Jeder Reisende ist selbst für seine Registrierung auf der ESTA-Seite im Internet verantwortlich. Sollten Sie nicht über einen Internetzugang verfügen, hilft Ihnen auch gern Ihr Reisebüro. Ohne ESTA-Genehmigung können der Zutritt zum Flugzeug und zum Schiff sowie die Einreise in die USA verwehrt werden. Im Falle einer Ablehnung Ihrer ESTA-Genehmigung wenden Sie sich bitte zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung. Da die Genehmigung Ihrer Einreise durch die US-Behörden bis zu 72 Stunden dauern kann, empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich zu registrieren, spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt. Per E-Mail werden Sie über die Erteilung bzw. Ablehnung der Einreisegenehmigung informiert. Bitte führen Sie die ausgedruckte ESTA-Genehmigung während der Reise mit sich.
Die ESTA-Beantragung ist seit 2010 gebührenpflichtig. Es werden aktuell 14 US Dollar erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte im Internet und ist ggf. auch über Dritte möglich.
3. Secure Flight-Erweiterte Datenerfassung für USA-Flüge
Fluggesellschaften sind verpflichtet, spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Abflug bestimmte Passagierdaten an die US-Behörden zu übermitteln. Dies gilt für Flüge innerhalb der USA, für Flüge ab/bis USA und weltweite Flüge mit US-Fluggesellschaften. So sieht es ein neues Gesetz der Transportation Security Administration (TSA) vor. Folgende Daten müssen übermittelt werden:
• Vollständiger Name wie im Pass (inklusive aller Vorname)
• Geburtsdatum
• Geschlecht
AIDA Cruises kommt dieser Pflicht nach, indem wir die erforderlichen Daten im Rahmen des Schiffsmanifests abfragen und der jeweiligen Fluggesellschaft zur Verfügung stellen. Fehlen diese Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und die Ausstellung von Bordkarten untersagen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) auf www.tsa.gov/secureflight
4. die ESTA-Registrierung, dann das Schiffsmanifest auf MyAIDA
Das Schiffsmanifest beinhaltet Ihre Passdaten und ist Voraussetzung für die Einreise. Bitte füllen Sie dies online auf www.aida.de/myaida aus. Zuvor müssen Sie sich bei ESTA registrieren (siehe Punkt 2). Dabei erhalten Sie eine persönliche Nummer, die sogenannte „application number“, die im Manifest abgefragt wird und eingetragen werden muss. Zusätzlich bestätigen Sie Ihre ESTA-Registrierung mit einem Häkchen im Manifestformular.
Wir weisen Sie darauf hin, dass nicht rechtzeitig erfolgte, unvollständige oder falsche Angaben dazu führen können, dass Ihnen der Check-in bzw. der Zutritt zum Flugzeug bzw. zum Schiff oder die Einreise in die USA verweigert wird.
5. Sonstige wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Ihre Reise mit AIDA nur in den offiziellen Wechselhäfen und an den angegebenen Wechseltagen beginnen und enden darf. Ein späterer Check-in oder ein früherer Check-out ist laut gesetzlichen Vorgaben in den USA untersagt und wird mit finanziellen Strafen rechtlich verfolgt.